Das Verwaltungsgericht stützt damit das Baurekursgericht, das bereits zu unseren Ungunsten entschieden hat. Der Schutzvertrag, den wir zusammen mit der Denkmalpflege der Stadt Zürich in vielen intensiven und konstruktiven Sitzungen ausgearbeitet hatten, wird nun also nicht rechtskräftig. Das Urteil wurde am 23. Dezember veröffentlicht. Der Heimatschutzverein hatte den Schutzvertrag mit einem Rekurs angefochten.

Die Stadt Zürich und wir hatten das Urteil der ersten Gerichtsinstanz angefochten, weil wir überzeugt sind, dass mit dem ersten Urteil weder die Gemeindeautonomie der Stadt Zürich noch die Eigentümerinteressen der Heimgenossenschaft Schweighof gebührend berücksichtigt worden sind. Ausserdem sind wir dem Denkmalschutz mit dem nun hinfälligen Schutzvertrag schon sehr weit entgegengekommen und haben in einer detaillierten Machbarkeitsstudie viele seriöse Abklärungen und Würdigungen vorgenommen und verschiedene Varianten aufgezeigt. Dass unser grosses Engagement zugunsten des Denkmalschutzes so wenig gewürdigt wurde, enttäuscht uns sehr.

Bei einem allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht sind unsere Erfolgschancen relativ klein, da das Bundesgericht nur überprüfen kann, ob durch das Urteil Bundesrecht verletzt wird. Ein Entscheid über einen Weiterzug ist aber noch nicht gefallen.

Wir hatten von der GV im Jahr 2009 den Auftrag gefasst, Ersatzneubauten für die ganze Siedlung «Im Hegi» zu prüfen, konnten den Auftrag aber nicht erfüllen, weil die Denkmalpflege der Stadt Zürich ihre Ansprüche anmeldete. In der Hoffnung, den Auftrag wenigstens teilweise erfüllen zu können, hatten wir mit der Stadt Zürich während mehreren Jahren einen Kompromiss ausgehandelt, so dass wir wenigstens noch bei zwei unserer neun Gebäudezeilen die Eigentümerinteressen wahren können. Dagegen hat der Heimatschutzverein Rekurs erhoben. Nun sind wir nach den zwei enttäuschenden Gerichtsurteilen wieder gleich weit wie zu Beginn.

Der Vorstand der Heimgenossenschaft steht weiterhin zu seiner Haltung: Wir wollen bezahlbaren Wohnraum anbieten und kein Museum sein. Der Friesenberg soll nicht zum zweiten Ballenberg werden. Eine komplette Unterschutzstellung unserer einzigen Siedlung können wir nicht akzeptieren.

Noch ist es zu früh zu sagen, wie es weitergehen könnte. Der Mitwirkungsprozess, den wir durchführen wollten, nachdem der Schutzvertrag in Kraft getreten ist, wird vorläufig nicht durchgeführt. Ob er später in anderer Form durchgeführt wird, ist noch nicht entschieden. Die momentan laufende Planung zur Gesamtsanierung ist nicht in Frage gestellt. Diese läuft unabhängig von den Gerichtsurteilen weiter.

Trotz des unerfreulichen Urteils wünschen wir allen schöne Festtage und einen guten Start ins Jahr 2022, in welchem unsere Genossenschaft 94 Jahre alt wird.

Bei Fragen:

  • Barbara Eckinger, Präsidentin HGS, praesidium@hgschweighof.ch, 077 204 76 46
  • Beat Oberholzer, Vizepräsident HGS, finanzen@hgschweighof.ch, 076 369 04 05