Der Vorstand der Heimgenossenschaft Schweighof hat heute ein Rundschreiben mit folgendem Inhalt an alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter verteilt:
Die Heimgenossenschaft Schweighof senkt die höheren Mietzinse
Unsere Genossenschaft steht finanziell sehr gesund da. Unser Fremdkapital besteht hauptsächlich aus einem gut gefüllten Erneuerungsfonds (Reserven), hingegen haben wir fast keine Hypotheken mehr. Die Mieterträge steigen regelmässig an, da immer mehr Wohnungen im sogenannten «Roten Faden» vermietet werden und ganz grosse Aufwände in den letzten Jahren nicht getätigt oder beschlossen wurden.
Unsere Statuten legen fest, dass wir nicht gewinnorientiert sind (Art. 3, Abs. 3) und dass die Wohnungen zu den Selbstkosten vermietet werden (Art. 4, Abs. 3). Deshalb hat der Vorstand angesichts der guten finanziellen Ausgangslage beschlossen, eine Mietzinssenkung vorzunehmen. Davon profitieren 29 Haushalte, die bislang die höchsten Mietzinsen zu bezahlen hatten.
Der Vorstandsbeschluss sieht vor, für jeden Wohnungstyp eine Obergrenze des Mietzinses festzulegen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Haustyp | Obergrenze (Fr./Monat) Altes System, Roter Faden | Neuer Baustandard (Fr./Monat) «Roter Faden Plus» |
Reguläres Haus | 1350.– | 1500.– |
Eckhaus | 1450.– | 1600.– |
Haus mit zwei Dachstöcken | 1650.– | 1800.– |
Torbogenhaus | 1700.– | 1850.– |
Haus ohne Dachstock | 1200.– | noch nicht definiert |
Für ein reguläres Haus sind das also 1350 Fr. pro Monat. Wer einen höheren Mietzins bezahlt, wird eine entsprechende Mietvertrags-Anpassung erhalten, gültig ab 01.10.2022. Wer hingegen jetzt schon weniger bezahlt, wird selbstverständlich keine Mietzinserhöhung erhalten.
Der Vorstand hat sich verschiedene Szenarien zur Mietszinssenkung angeschaut, auch solche, bei denen sämtliche Haushalte eine gleich hohe Reduktion erhalten würden. Die Analysen haben aber gezeigt, dass die neusten Mieterinnen und Mieter, also diejenigen mit den höchsten Mietzinsen, im Verhältnis am meisten zu den gemeinsamen Kosten beitragen. Deshalb ist die Variante, für die sich der Vorstand entschieden hatte, die fairste.
Trotz der guten finanziellen Lage wollen und dürfen wir aber nicht übermütig werden. Ein gesamter Heizungsersatz wird in den nächsten Jahren anstehen, zudem werden im Rahmen der Gesamtsanierung alle Häuser für die nächsten Jahrzehnte in Schuss gebracht. Die vorliegende Mietzinsreduktionen werden unsere Mietzinseinnahmen jährlich um ca. 44’000 Fr. senken bei einem Total der Mietzinseinnahmen von 984’000 Fr. Das können wir verantworten, ohne dass unsere Zukunftsprojekte gefährdet wären.
Die Stadt Zürich überprüft wie bei allen Genossenschaften jährlich unsere Mietzinse. Sie hat auch die vorliegende Mietzinssenkung gutgeheissen.
Mit dieser Mietzinsanpassung ändert sich auch die Bestimmungen zur Finanzierung der Gartenstoren. Diese sind neu im Mietzins enthalten für diejenigen Haushalte, die die oben erwähnten Obergrenzen erreicht haben.
Falls dazu Fragen bestehen, bin ich gerne bereit, diese zu beantworten (am liebsten per E-Mail über ).
Für den Vorstand
Beat Oberholzer